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Maklerprovision - was darunter zu verstehen ist

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15.7.2021
Eine Maklerprovision ist ein Honorar, das sich generell nach dem Erfolg eines Maklers richtet. Aber wovon genau die Höhe der Provision abhängt, was diese ist und wer sie bezahlt, erfährst du nun in diesem Beitrag. Außerdem erklären wir dir, was sich genau ab dem Jahr 2021 hinsichtlich der Maklerprovision grundlegend verändert hat. Zusätzlich zeigen wir dir, wie sehr sich die Provision je nach Bundesland unterscheiden kann. Zudem bleibt die Frage zu klären, wann ein Makler überhaupt seinen “Lohn” erhält.
Alles zu Makler und Maklerprovisionen findest du hier
Alles zu Makler und Maklerprovisionen findest du hier
15.7.2021

Was ist eine Maklerprovision?

Eine Maklerprovision ist auch unter dem Begriff Maklercourtage oder Maklergebühr zu verstehen. Sobald ein Immobilienmakler beauftragt wird, kommt ein Maklervertrag zustande. Bei der erfolgreichen Vermittlung eines Objekts erhält der Makler daraufhin seinen “Lohn”. Genau dieser wird als Maklerprovision bezeichnet. 

Die Höhe der Provision ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Das kann zum Beispiel die Art des Geschäftes betreffen. Grundsätzlich wird die Provision prozentual auf der Basis des vermittelten Objektwertes berechnet. Ein Immobilienmakler kann beim Kauf, Verkauf und der Vermietung beauftragt werden und erhält je nach Einsatzgebiet eine unterschiedliche hohe Provision.

Wer bezahlt die Maklerprovision?

Nachdem nun geklärt ist, worum es sich überhaupt bei der Maklerprovision handelt, steht die Frage im Raum, wer überhaupt dieses Honorar bezahlt. Bis zum Jahr 2020 war es so, dass die Partei, die den Makler beauftragt hat, auch die Provision bezahlen musste. 

Die Frage nach der Provision hat sich somit nach dem Bestellerprinzip gerichtet. Grundsätzlich ist es auch so, dass sich die Antwort danach, wer die Provision trägt, je nach Vermietung oder Verkauf unterschieden hat. Beim Hausverkauf gab es verschiedene Möglichkeiten die Maklerprovision zu gestalten.

Innenprovision durch den Verkäufer

Die Innenprovision kennst du vielleicht auch unter dem Namen Verkäufercourtage. Dabei einigten sich Verkäufer und Makler auf eine Provision, bei der der Käufer keine Rolle spielte.

Außenprovision durch den Käufer

Im Gegensatz dazu gab es auch die Option, dass der Käufer die Courtage tragen musste. Bei dieser Form erteilte der Käufer einen provisionspflichtigen Auftrag. Logischerweise musste er sich dann auch um die Provision kümmern.

Eine Mischform war auch möglich

Die häufigste Form war die Aufteilung des Lohnes zwischen beiden Parteien. 

Aber im Jahr 2020 ist dann das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerprovision bei der Vermittlung vom Bundestag verkündet worden. Dieses ist Ende 2020 in Kraft getreten.

Was ändert sich 2021 für Immobilienverkäufer?

Mittlerweile ist es so, dass es in Deutschland einheitlich geregelt ist, wer welchen Anteil der Maklerprovision übernehmen muss. Zuvor war dies je nach Bundesland verschieden. Das erzeugt bei den Verkäufern und Käufern Klarheit. 

Dieses Gesetz bestimmt unter anderem, dass es eine Obergrenze der Maklerprovision für den Käufer gibt. Diese liegt bei der Hälfte der Provision, also bei 50 %. Einigt sich der Makler mit dem Eigentümer beispielsweise auf 3,5 Prozent, kann er vom Käufer auch nur maximal 3,5 Prozent verlangen.

Zudem regelt das Gesetz, dass der Käufer nur dann zur Zahlung aufgefordert werden kann, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat. Diese neue Regelung findet grundsätzlich bei Einfamilienhäusern und -wohnungen seine Anwendung. Außerdem muss es sich um eine nichtgewerbliche Immobilie handeln.

Bei gewerblichen Objekten hingegen ist es weiterhin möglich, dass allein der Käufer die Maklerprovision tragen muss, auch wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt hat.

Wie hoch ist die Maklerprovision nach Bundesland?

Je nach Verkauf oder Vermietung gibt es unterschiedliche hohe Maklerprovisionen in jedem Bundesland. Ansonsten hängt die Provisionshöhe im jeweiligen Bundesland vom regionalen Markt ab. 

Üblich ist eine Provision zwischen 3 und 7 Prozent. Das bedeutet, wenn du beispielsweise ein Haus für 400.000 Euro kaufen möchtest, kommt in unserem Beispiel noch eine Provision für den Käufer in Höhe von 3,5 Prozent auf dich zu. Das sind umgerechnet 14.000, die zum Kaufpreis hinzugerechnet werden. Dadurch zahlst du allein mit dem Kaufpreis des Objekts und dem Maklerhonoar bereits 414.000 Euro.

In Baden-Württemberg liegt die Provision derzeit bei 7,14 Prozent (also 3,57 Prozent für beide Parteien). Da ist auch bei fast allen anderen Bundesländern derzeit der Fall. Nur Hessen (5,95 %), Hamburg (6,25 %) und Mecklenburg-Vorpommern (5,95 %) sowie Bremen (5,95 %) haben niedrigere Provisionsanteile. Auch in Niedersachsen gibt es Fälle, in denen eine geringere Provision anfällt (4,76 % bis 5,95 %).

Wie hoch ist die Maklerprovision bei der Vermietung?

Bei einer Vermietung darf die Provision maximal zwei Nettokaltmieten betragen.

Seit dem 01.06.2015 gilt bei der Vermietung von Objekten das Bestellerprinzip. Demnach zahlt die Person dem Makler seine Provision, der diesem auch den Auftrag gegeben hat. 

Wie hoch ist die Maklerprovision bei Gewerbeimmobilien?

Bei gewerblichen Objekten hingegen gilt das Bestellerprinzip nicht. Deshalb kann die Provision zwischen den Parteien verhandelt werden. Dabei ist es egal, ob es sich um den Kauf oder um eine Vermietung der Immobilie handelt. Meistens legt der Auftraggeber fest, in welchen Anteilen die Provision gesplittet wird. 

Bei der Vermietung ist es meistens so, dass der Vermieter die Provision vollständig bezahlt.

Wann erhält ein Makler eine Provision?

Damit ein Immobilienmakler eine Provision erhält, müssen mehrere Punkte zutreffen. Zunächst wird der Vertrag mündlich oder schriftlich abgeschlossen. Zweitens erhält er sein Honorar, wenn er in der Lage ist, seine Tätigkeit nachzuweisen. 

Des Weiteren ist eine Provision fällig, wenn der notariell beglaubigte Vertrag abgeschlossen worden ist oder wenn der Vertragsabschluss auf die Maklertätigkeit zurückzuführen ist.

Außerdem muss der Punkt erfüllt sein, dass keine Fehler unterlaufen sind. Ansonsten wird der Vertrag als ungültig angesehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Käufer oder der Verkäufer nicht richtig über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

Eine Maklercourtage ist immer dann fällig, sobald der Notar den Vertrag unterzeichnet hat. Das macht den Prozess bindend und rechtsgültig. Nach der Vertragsunterschrift wird meistens ein Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen vereinbart. Es können auch Sonderregelungen getroffen werden. Beispielsweise kann ein Verkäufer seinen Anteil an der Provision auch erst dann bezahlen, wenn der Verkaufspreis auf sein Konto eingegangen ist. 

Fazit

Eine Maklerprovision stellt den Lohn für den Immobilienmakler dar, der erfolgreich ein Objekt vermittelt hat.

Hinsichtlich der Maklerprovision ist es wichtig zu wissen, dass die neueste Regelung seit Ende 2020 in Kraft getreten ist. Zuvor war die Rechtslage recht uneindeutig und jedes Bundesland hat anders darüber entschieden, in welcher Höhe der Käufer und der Verkäufer die Maklerprovision bezahlen. 

Nun ist es so, dass bei nichtgewerblichen Objekten der Käufer und der Verkäufer jeweils die Hälfte der Provision tragen müssen.

Hinweis: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Informationen auf dieser Website dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechtsberatung, Investmentberatung bzw. Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie jegliche Angaben in jedem Fall mit Ihrem Rechtsbeistand.

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