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Energieeffizienz im Fokus: Das neue GEG und die Zukunft der Heiztechnik

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22.3.2024
Wie können wir unsere Wohngebäude effizienter gestalten und gleichzeitig unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten? Diese Frage steht im Mittelpunkt des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit seiner Einführung eine Schlüsselrolle in der deutschen Energiepolitik spielt. Als Wohnimmobilienbesitzer sind Sie möglicherweise bereits mit den Auswirkungen des GEG vertraut oder stehen vor der Herausforderung, sich mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen. In diesem Blogbeitrag werden wir uns eingehend mit dem GEG befassen und insbesondere auf die neuesten Anforderungen an Heizungssysteme seit dem Jahr 2024 eingehen. Denn gerade in diesem Bereich liegen entscheidende Schritte für eine nachhaltigere Zukunft unserer Wohngebäude.
Das neue GEG und die Zukunft der Heiztechnik
Das neue GEG und die Zukunft der Heiztechnik
22.3.2024

Einführung in das Gebäude­energiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vereint verschiedene gesetzliche Regelungen zur Energieeffizienz von Gebäuden und trat am 1. November 2020 in Kraft. Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei werden Aspekte wie Wärmedämmung, Heiztechnik, erneuerbare Energien und energetische Sanierungen in einem Gesetz gebündelt, um eine ganzheitliche Herangehensweise an die Gebäudeenergieeffizienz sicherzustellen.

Hintergrund des GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde eingeführt, um eine klare und einheitliche Regelung für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland zu schaffen. Vorher gab es viele verschiedene Gesetze und Regeln dazu, die oft verwirrend waren. Das GEG sollte das vereinfachen und dafür sorgen, dass die Regeln besser umgesetzt werden können.

Änderungen durch das neue GEG

Seit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Jahr 2020 gibt es wichtige Veränderungen im Bereich der Heiztechnik. Diese Änderungen sollen helfen, weniger fossile Brennstoffe zu nutzen und stattdessen mehr erneuerbare Energien einzusetzen. Das betrifft sowohl die Installation als auch den Betrieb von Heizungsanlagen.

1. Kein neues Betriebsverbot für intakter Heizsysteme

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt klar, dass bestehende Heizungen weiterhin genutzt werden können, solange sie ordnungsgemäß funktionieren und den geltenden Umwelt- und Sicherheitsstandards entsprechen. Im Gegensatz zu früheren Diskussionen über ein mögliches Verbot bestimmter Heizungstypen sieht das GEG kein allgemeines Verbot für bereits installierte Heizungen vor. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, wie zum Beispiel das seit 2015 bestehende Betriebsverbot für 30 Jahre alte Standard-Öl- oder Gasheizkessel. Diese müssen spätestens bis zum Jahr 2044 durch umweltfreundlichere Alternativen ersetzt werden. In anderen Fällen können bestehende Heizungen weiter betrieben werden, sofern sie den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.

2. Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Installation fossiler Heizungen

Innerhalb des Rahmenwerks des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bleibt die Installation von fossilen Heizungssystemen möglich, allerdings unter spezifischen Auflagen. Diese Vorschriften sind darauf ausgerichtet, sicherzustellen, dass die Verwendung fossiler Brennstoffe so effizient und umweltverträglich wie möglich erfolgt. 

Bis zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bleibt die Möglichkeit bestehen, in bestehenden Gebäuden alle bisher zugelassenen Heizsysteme zu installieren. Allerdings müssen diese Heizsysteme ab 2029 zu einem Anteil von 15 Prozent, ab 2035 zu einem Anteil von 30 Prozent und ab 2040 zu einem Anteil von 60 Prozent mit Biomasse oder Wasserstoff betrieben werden. Diese Regelung gilt auch für Ölheizungen, die sogar über das Jahr 2026 hinaus weiter betrieben werden dürfen. 

3. Verpflichtende Beratung vor dem Einbau von Heizungssystemen

Gemäß dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Hausbesitzer vor der Installation eines neuen Heizungssystems, das mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, von einer fachkundigen Person eine obligatorische Beratung in Anspruch nehmen. Diese Beratung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die gewählte Heizungslösung den individuellen Bedürfnissen entspricht und den Anforderungen des Gesetzes gerecht wird.

Experten können Empfehlungen geben und helfen, die beste Heizungsoption für das jeweilige Gebäude auszuwählen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Einsatz umweltfreundlicher Heizungstechnologien zu fördern.

4.Verbindliche Einbindung erneuerbarer Energien in Wärmeplanungen

Laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen bei der Planung und Umsetzung von Wärmeversorgungskonzepten für neue Gebäude mindestens 65 Prozent der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien stammen. Diese Vorgabe soll sicherstellen, dass Neubauten möglichst klimafreundlich und nachhaltig beheizt werden. Die Nutzung erneuerbarer Energien wie Solarthermie, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen ist daher verpflichtend, um die geforderte Quote an erneuerbaren Energien zu erreichen. Damit sollen die Treibhausgasemissionen reduziert und der Übergang zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschleunigt werden.

Förder­möglichkeiten für energetische Sanierungen

Wenn es um die energetische Sanierung von Wohngebäuden geht, gibt es staatliche Förderprogramme und finanzielle Anreize, die Hausbesitzern helfen sollen. Diese Programme zielen darauf ab, die Modernisierung von Heizungsanlagen und anderen energetischen Maßnahmen finanziell zu unterstützen. Speziell für Heizungsmodernisierungen gibt es verschiedene Fördermittel, die genutzt werden können, um die Kosten zu reduzieren.

Doch um von diesen Förderungen profitieren zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und ein entsprechendes Beantragungsverfahren durchlaufen werden. Es ist wichtig, die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten und den Antrag rechtzeitig einzureichen, um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren.

Praktische Tipps

Eine professionelle Beratung durch Experten ist entscheidend, um den individuellen Bedarf zu analysieren und geeignete Heizungslösungen zu finden. Durch eine gründliche Analyse können potenzielle Einsparungen und Effizienzgewinne ermittelt werden. Die Experten können dabei helfen, die Vor- und Nachteile verschiedener Heizungssysteme abzuwägen und die optimale Lösung für das jeweilige Gebäude zu finden.

Ausblick: Zukunfts­perspektiven und technologische Entwicklungen

Die Zukunft der Gebäudeenergieversorgung bietet viele spannende Möglichkeiten. Neue Heizungstechnologien wie Wärmepumpen und Solarthermie sind umweltfreundlich und können den Energieverbrauch senken. Smart-Home-Lösungen und digitale Steuerungssysteme spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie helfen, den Energieverbrauch zu kontrollieren und können dabei helfen, die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen. In Zukunft wird es darauf ankommen, diese Technologien weiter zu entwickeln und in Gebäuden einzusetzen, um eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen.

Fazit

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat wesentliche Auswirkungen auf die Anforderungen an neue Heizungen seit 2024 und markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung von Wohnimmobilien in Deutschland. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung, bietet jedoch auch Chancen für Einsparungen und Umweltschutz. Es ist entscheidend, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und geeignete Maßnahmen zur Heizungsmodernisierung zu ergreifen, um langfristig von den Vorteilen einer effizienten und umweltfreundlichen Heizungsanlage zu profitieren.

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Hinweis: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Informationen auf dieser Website dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck und stellen keine Rechtsberatung, Investmentberatung bzw. Steuerberatung dar. Bitte prüfen Sie jegliche Angaben in jedem Fall mit Ihrem Rechtsbeistand.

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