Warum gemeinsamer Immobilienkauf immer beliebter wird
Lange war der Immobilienkauf eine klassische Einzelleistung oder eine Sache von Ehepaaren. Doch 2025 sind die Voraussetzungen etwas anders:
- Hohe Immobilienpreise in Städten und beliebten Umlandregionen machen es schwerer, allein zu finanzieren.
- Gestiegene Zinsen erhöhen die monatliche Belastung – ein geteiltes Darlehen entlastet spürbar.
- Alternative Wohnkonzepte wie Mehrgenerationenhäuser oder gemeinschaftliches Bauen finden mehr Zuspruch – nicht nur bei jungen Menschen.
- Auch Kapitalanleger bündeln Ressourcen, um gemeinsam in renditestarke Objekte zu investieren.
Ob zur Eigennutzung oder als Investment: Wer gemeinsam kauft, hat mehr Spielraum – finanziell und konzeptionell.
Eigentumsformen im Überblick
Bruchteilsgemeinschaft
Die häufigste Form: Jeder Käufer wird mit einem bestimmten Anteil am Objekt im Grundbuch eingetragen. Diese Eigentümer bilden eine sogenannte Bruchteilsgemeinschaft und entscheiden gemeinschaftlich – z. B. über Sanierungen oder den Verkauf.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gerade bei Kapitalanlegern beliebt: Die Käufer gründen eine GbR, über die Kauf und Verwaltung der Immobilie abgewickelt werden. Die Rechte und Pflichten regelt ein Gesellschaftsvertrag.
Ehe- und Familienmodelle
Eheleute oder Partner können wahlweise gemeinsam oder zu festen Anteilen Eigentümer werden. Hier greifen oft automatische Regelungen (z. B. Zugewinngemeinschaft) – ein Ehevertrag oder klare Absprachen sind empfehlenswert.
Vorteile von gemeinsamem Eigentum
- Höhere Finanzierungskraft: Zwei oder mehr Einkommen erhöhen die Chancen auf günstige Konditionen und Finanzierung.
- Gestaltungsspielraum: Größere Objekte mit mehr Fläche oder Lagequalität werden erschwinglich.
- Gemeinschaftsgefühl: Zusammen planen, bauen oder vermieten – das kann verbinden.
- Steuerliche Vorteile: Bei Kapitalanlegern sind Werbungskosten, Abschreibungen oder Freibeträge evtl. anteilig nutzbar.
Risiken und Konfliktpotenzial beim Miteigentum
Unterschiedliche Zukunfts- und Lebenspläne
Was passiert, wenn einer ausziehen will? Oder sich beruflich verändert? Unterschiedliche Vorstellungen können zu Konflikten führen – etwa bei Modernisierung, Vermietung oder Verkauf.
Finanzielle Schieflagen oder Engpässe
Kommt ein Beteiligter in Zahlungsschwierigkeiten, haftet die Gemeinschaft oft mit. Bei gemeinsamen Krediten bedeutet das: Die Bank fordert vom zahlungsfähigen Miteigentümer weiter Zahlungen ein.
Trennung, Tod, Erbe
Was passiert bei Scheidung oder im Erbfall? Ohne klare Regelungen drohen teure juristische Auseinandersetzungen oder eine Teilungsversteigerung.
So sichern Sie sich vertraglich ab
Notarvertrag & Teilungserklärung
Alle Vereinbarungen zum Eigentum sollten notariell fixiert werden. Eine Teilungserklärung regelt z. B. die Aufteilung bei Wohneigentum.
Miteigentümervereinbarung
Hier lassen sich zentrale Fragen klären: Wer nutzt welche Räume? Wer zahlt was? Wie werden Modernisierungen entschieden? Wie läuft ein Ausstieg ab?
Vorkaufsrecht und Austrittsklauseln
Wichtig: Wer verkauft, sollte den anderen Miteigentümern zuerst die Möglichkeit geben, den Anteil zu übernehmen. Solche Klauseln beugen Streit vor.
Fazit: Gemeinsam kaufen – mit klarem Plan
Der gemeinsame Immobilienkauf ist eine echte Chance: Er ermöglicht größeren Spielraum und mehr Wohnqualität. Doch ohne klare Regeln und Verträge wird aus der Traumimmobilie schnell ein Streitfall. Wer professionell plant, transparent kommuniziert und sich frühzeitig rechtlich beraten lässt, kann mit Miteigentum erfolgreich durchstarten.
Checkliste: Worauf beim gemeinsamen Kauf zu achten ist
- Finanzierung: Sind alle Beteiligten gleich leistungsfähig?
- Vertragsform: Bruchteilseigentum, GbR oder Ehemodell?
- Notarielle Vereinbarungen getroffen?
- Regelung bei Trennung, Verkauf oder Erbfall vorhanden?
- Klare Nutzung und Aufteilung der Kosten festgelegt?