Telefonisches Erstgespräch:

Klicke hier, um ein telefonisches Erstgespräch mit einem unserer Makler zu vereinbaren.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren
Kostenfreier Anruf:

0800 388 77 33
Whatsapp:
- klicken oder scannen -
Alles was WICHTIG IST.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TAURIBA GmbH für Kaufinteressenten

1. GELTUNGSBEREICH 

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TAURIBA GmbH, Withauweg 3, 70439 Stuttgart (TAURIBA“ oder „wir“) für Kaufinteressenten ("AGB"), gelten für die Geschäftsbeziehung von TAURIBA mit dem Interessenten hinsichtlich des Erwerbs einer von TAURIBA vermarkteten Immobilie („Kaufinteressent“, oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt ihrer Akzeptanz gültigen Fassung. 

1.2. Abweichende Bedingungen des Kaufinteressenten werden nicht anerkannt, es sei denn, TAURIBA stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 

1.3. Diese AGB gelten auch dann, wenn TAURIBA in Kenntnis von Bedingungen des Kaufinteressenten, welche diesen AGB entgegenstehen oder hiervon abweichen, die Leistungen an den Kaufinteressenten vorbehaltlos erbringt. 

2. VERTRAGSABSCHLUSS / VERTRAGSGEGENSTAND 

2.1. TAURIBA betreibt unter der Internetadresse tauriba.de ein Internetportal, auf dem TAURIBA Immobilien präsentiert, welche TAURIBA aufgrund von entsprechenden Maklerverträgen mit den jeweiligen Eigentümern vermarktet. 

2.2. Ist ein Kaufinteressent an einem bestimmten Objekt interessiert und fordert er daraufhin weitere Informationen in Bezug auf dieses Objekt („Vertragsgegenständliche Immobilie“) von TAURIBA über die auf den TAURIBA-Webseiten verfügbaren Funktionen an, so schließt er hierdurch einen provisionspflichtigen Maklervertrag mit TAURIBA. Hierauf wird der Kaufinteressent im Zuge seiner Anfrage auf der jeweiligen TAURIBA-Webseite oder in einer entsprechenden E-Mail explizit hingewiesen. Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem Exposé zu der Vertragsgegenständlichen Immobilie (vgl. Ziffer 6). 

2.3. TAURIBA hat ihre Leistungspflicht aus dem Maklervertrag erbracht, wenn TAURIBA dem Kaufinteressenten insofern die Vertragsgegenständliche Immobilie und den entsprechenden Verkäufer nachgewiesen hat. 

3. INFORMATIONEN ÜBER WEITERE OBJEKTE 

3.1. TAURIBA wird dem Kaufinteressenten weitere für ihn passende Objekte vorstellen, sofern TAURIBA mit der Vertragsgegenständlichen Immobilie vergleichbare Objekte in der Vermarktung hat und diese die wesentlichen Merkmale der Vertragsgegenständlichen Immobilie aufweisen. 

3.2. Identifiziert TAURIBA ein oder mehrere Objekte, die nach Einschätzung von TAURIBA für den Kaufinteressenten von Interesse sein könnten, wird TAURIBA den Kaufinteressenten hierüber unter Verwendung der von dem Kaufinteressenten mitgeteilten Kontaktdaten (bspw. E-Mail, Telefon, etc.) informieren. 

3.3. Wünscht der Kaufinteressent keine Informationen mehr über weitere Objekte, kann er dies TAURIBA jederzeit mitteilen. TAURIBA wird die Übermittlung der Informationen über weitere Objekte sodann unverzüglich einstellen. 

4. RECHTE UND PFLICHTEN VON TAURIBA 

4.1. TAURIBA ist berechtigt, die Maklerleistungen selbst oder durch Dritte zu erbringen. Sofern TAURIBA Dritte mit der Leistungserbringung beauftragt, entstehen dem Kaufinteressenten hierdurch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen. 

4.2. TAURIBA ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch den Kaufinteressenten entgeltlich tätig zu sein. 

4.3. TAURIBA wird den Kaufinteressenten nach bestem Wissen und Gewissen unverzüglich über alle Umstände in Kenntnis setzen, die für den Kaufinteressenten in Bezug auf den beabsichtigen Immobilienerwerb von Bedeutung sein können. TAURIBA wird den Kaufinteressenten in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten. Zur Erfüllung der vorgenannten Pflichten wird TAURIBA den Kaufinteressenten selbst oder durch ein mit TAURIBA verbundenes Unternehmen unter Verwendung der von ihm mitgeteilten Kontaktdaten (bspw. E-Mail, Telefon, etc.) kontaktieren. 

4.4. TAURIBA wird den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen. 

4.5. TAURIBA wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrages erlangten Kenntnisse über den Käufer Verschwiegenheit bewahren. 

4.6. TAURIBA ist berechtigt, bei Vertragsabschluss anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit von TAURIBA zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Bei Verkauf einer ausländischen Immobilie gemäß den jeweiligen nationalen Rechtsbestimmungen ist der Kaufinteressent nur verpflichtet, TAURIBA eine vollständige Vertragsabschrift zu übermitteln. 

4.7. Kaufpreiszahlungen werden von TAURIBA nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen. 

5. PFLICHTEN DES KAUFINTERESSENTEN 

5.1. Der Kaufinteressent hat TAURIBA unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufabsicht. 

5.2. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, TAURIBA vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und TAURIBA auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages zu übermitteln. 

5.3. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, die mit TAURIBA getroffene Provisionsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen. 

5.4. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Verstößt der Kaufinteressent gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von TAURIBA nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kaufinteressent die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. 

6. MAKLERPROVISION 

6.1. Der Kaufinteressent verpflichtet sich, an TAURIBA die in dem Exposé aufgeführte Provision zu bezahlen. Auf etwaige Besonderheiten der Provisionsregelung wird zusätzlich in entsprechenden E-Mails hingewiesen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Kaufinteressenten an den Verkäufer. Voraussetzung ist, dass die Leistungen dem Verkäufer zufließen (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Der Provisionsanspruch von TAURIBA wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt. 

6.2. Mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrages mit dem von TAURIBA nachgewiesenen Vertragspartner ist der Provisionsanspruch von TAURIBA fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit von TAURIBA zustande kommt. 

6.3. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem von dem Kaufinteressenten mit dem Erwerb der Immobilie verfolgten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Kaufinteressenten in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlicher Verbindung steht. 

6.4. Der Provisionsanspruch ist auch fällig, wenn der Kaufinteressent aufgrund der Tätigkeit von TAURIBA im Wege der Zwangsversteigerung ein Objekt erwirbt. 

6.5. Die im Exposé angegebene Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Höhe. Im Falle von Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes erhöht bzw. verringert sich die Provision entsprechend. 

6.6. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. 

6.7. TAURIBA ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Verkäufer geschlossenen Maklervertrag an Dritte (bspw. Factoring-Unternehmen) abzutreten. 

6.8. Zahlungen sind in jedem Falle nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen. 

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 

7.1. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren, werden Maklerverträge jeweils für die Dauer von sechs (6) Monaten fest geschlossen („Initiale Vertragslaufzeit “). Während der Initialen Vertragslaufzeit ist der Maklervertrag nicht ordentlich kündbar. Nach Ablauf der Initialen Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit jeweils um weitere sechs (6) Monate, sofern nicht eine der Parteien den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat kündigt. 

7.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. 

7.3. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 

8. IDENTITÄTSFESTSTELLUNG (gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz) 

8.1. Der Kaufinteressent wird TAURIBA eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses zukommen lassen (Vorder- und Rückseite). 

8.2. Der Kaufinteressent stimmt zu, dass TAURIBA Daten zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Kaufinteressenten gemäß der Verpflichtung aus § 2 Abs. 1 Nr. 14 Geldwäschegesetz 5 Jahre lang aufbewahrt. TAURIBA sichert zu, dass diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt werden. 

8.3. Der Kaufinteressent ist verpflichtet, TAURIBA unverzüglich über die Existenz etwaiger Mitkäufer zu informieren, so dass TAURIBA auch deren Identität feststellen kann. 

9. DATENSCHUTZ 

9.1. TAURIBA hat bei Erhebung und Verarbeitung von Daten des Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beachten. 

9.2. Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von TAURIBA verwiesen, die auf der Webseite von TAURIBA jederzeit über den Link „www.tauriba.de/datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist. 

10. SOFORTIGE VOLLSTRECKBARKEIT 

Der Kaufinteressent verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Kaufvertrages, in den Vertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach er sich verpflichtet, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen in Höhe der Provision wie im notariellen Vertrag angegeben, zu Gunsten von TAURIBA zuzustimmen. 

11. VERTRAULICHKEIT 

11.1. Alle dem Kaufinteressenten durch TAURIBA übermittelte Informationen hinsichtlich der jeweiligen Immobilie, insbesondere die Verkäuferdaten, sind vertraulich und nur für den Kaufinteressenten bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung von TAURIBA. 

11.2. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber von TAURIBA ein Hauptvertrag (Kaufvertrag) zustande, so ist der Kaufinteressent zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der im Exposé ausgewiesenen Provision an TAURIBA verpflichtet. 

12. HAFTUNG 

12.1. Ansprüche des Kaufinteressenten auf Schadensersatz sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kaufinteressenten aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TAURIBA, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kaufinteressent regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet TAURIBA nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kaufinteressenten aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

12.2. Die in Ziffer 12.1 enthaltenen Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TAURIBA, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 

12.3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt. 

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

13.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen TAURIBA und dem Kaufinteressenten der Sitz von TAURIBA (Berlin) vereinbart. 

13.2. Der Maklervertrag sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 

13.3. Dieser Vertrag gibt sämtliche Punkte wieder und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf die Aufhebung oder Modifizierung des Schriftformerfordernisses der Schriftform. 

13.4. Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der AGB im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Falle eine Klausel, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.

Jetzt Kontakt aufnehmen

TAURIBA anrufen0800 388 77 33
Jetzt kostenfrei anrufen.
Schreibe TAURIBA eine Whatsapp

+49 (0) 15735 994315

Schreiben Sie uns eine WhatsApp.
(Anklicken oder scannen)