Eigenbedarfskündigung bei vermieteten Wohnungen

Eigenbedarfskündigung bei vermieteten Wohnungen: Wie Vermieter rechtssicher handeln können

Für Vermieter kann die Eigenbedarfskündigung eine nützliche Möglichkeit darstellen, um eine Wohnung für sich selbst oder für nahe Verwandte zu beanspruchen. Doch wann ist eine Eigenbedarfskündigung rechtlich zulässig, und was muss beachtet werden, um keine rechtlichen Fallstricke zu umgehen? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Eigenbedarfskündigung und wie Sie als Vermieter rechtssicher handeln können.
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Was ist eine Eigenbedarfskündigung?

Die Eigenbedarfskündigung ermöglicht es einem Vermieter, das Mietverhältnis zu beenden, wenn er oder nahe Angehörige die Mietwohnung benötigen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter selbst in die Wohnung einziehen möchte oder diese für Familienangehörige benötigt wird. Doch nicht jede Kündigung aus Eigenbedarf ist rechtlich zulässig. Die Eigenbedarfskündigung muss immer gut begründet sein und die gesetzlichen Anforderungen einhalten, damit sie wirksam wird.

Vermieter müssen wissen, dass der Eigenbedarf nicht einfach willkürlich geltend gemacht werden darf. In Deutschland ist dieser Kündigungsgrund im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, und ein fehlender oder unzureichend belegter Eigenbedarf kann die Kündigung unwirksam machen. Auch wenn der Eigenbedarf gegeben ist, müssen weitere gesetzliche Regelungen beachtet werden.

Voraussetzungen für eine rechtssichere Eigenbedarfskündigung

Damit eine Eigenbedarfskündigung rechtlich Bestand hat, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem:

Rechtzeitige Mitteilung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und der Mietvertrag muss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen beendet werden. Bei unbefristeten Mietverhältnissen beträgt die Frist mindestens drei Monate.

Glaubhafte Begründung des Eigenbedarfs: Der Vermieter muss konkret darlegen, warum er oder ein naher Angehöriger die Wohnung benötigt. Allgemeine Floskeln wie „Eigenbedarf“ reichen nicht aus. Es muss genau erklärt werden, warum keine andere Wohnung verfügbar ist und warum der Eigenbedarf vorrangig ist.

Keine missbräuchliche Kündigung: Der Eigenbedarf darf nicht vorgeschoben werden, um den Mieter aus der Wohnung zu drängen. Ein solcher Missbrauch kann die Kündigung unwirksam machen und zu Schadensersatzforderungen führen.

Häufige Fehler bei der Eigenbedarfskündigung

Viele Vermieter scheitern mit der Eigenbedarfskündigung, weil sie häufige Fehler machen, die die Kündigung unwirksam machen. Zu diesen Fehlern gehören:

Unzureichende Begründung: Eine der häufigsten Ursachen für die Unwirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung ist eine unzureichende oder vage Begründung des Eigenbedarfs. Die Kündigung muss detailliert aufzeigen, warum gerade diese Wohnung benötigt wird und keine andere Option besteht.

Falsche Kündigungsfristen: Vermieter müssen darauf achten, die gesetzlichen Kündigungsfristen korrekt einzuhalten. Besonders bei langjährigen Mietverhältnissen verlängern sich die Fristen deutlich.

Missbrauch des Eigenbedarfs: In einigen Fällen kann die Eigenbedarfskündigung auch missbräuchlich sein, etwa wenn sie ausschließlich dazu dient, die Wohnung für andere Zwecke, wie etwa für eine höhere Miete, frei zu bekommen. In solchen Fällen kann der Mieter gegen die Kündigung klagen.

Die Eigenbedarfskündigung richtig formulieren

Eine korrekt formulierte Eigenbedarfskündigung ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens. Nachfolgend erhalten Sie einige Hinweise zur Formulierung.

Kündigungsschreiben: Worauf sollten Sie achten?

Das Kündigungsschreiben sollte alle wichtigen Informationen enthalten, wie die exakte Bezeichnung der Wohnung, die Kündigungsfrist und die Begründung des Eigenbedarfs. Eine fehlerhafte oder unklare Formulierung kann dazu führen, dass die Kündigung nicht wirksam wird.

Stellen Sie sicher, dass das Schreiben formal korrekt und höflich formuliert ist. Verwenden Sie klare und unmissverständliche Formulierungen und achten Sie darauf, dass alle gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden.

Begründung des Eigenbedarfs: Welche Informationen sind erforderlich?

Die Begründung muss spezifisch und nachvollziehbar sein. Vermieter müssen darlegen, warum sie oder ihre Verwandten die Wohnung benötigen. Es reicht nicht aus, pauschal zu sagen, dass man selbst einziehen möchte. Wenn zum Beispiel ein naher Angehöriger die Wohnung braucht, sollte der Vermieter dies genau erläutern und auch darlegen, warum andere Wohnmöglichkeiten nicht in Frage kommen.

Ein konkretes Beispiel der Begründung wäre etwa: „Ich möchte in die Wohnung einziehen, weil ich aufgrund einer beruflichen Veränderung in die Stadt gezogen bin und in der Nähe meines Arbeitsplatzes wohnen muss.“ Diese Begründung ist konkreter als einfach nur zu sagen „Ich benötige die Wohnung für mich.“

Alternativen zur Eigenbedarfskündigung

Nicht immer ist eine Eigenbedarfskündigung die beste Lösung. In manchen Fällen gibt es auch Alternativen, die in Betracht gezogen werden können, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Zu den Alternativen gehören:

  • Vermietung der Wohnung an einen anderen Mieter: In einigen Fällen könnte es sinnvoller sein, die Wohnung neu zu vermieten, anstatt die Eigenbedarfskündigung anzustreben. Dies könnte insbesondere dann eine Option sein, wenn der Mietpreis und die Marktsituation attraktiv sind.
  • Wiedereingliederung des Mieters: Sollte es zu Problemen mit dem Mieter kommen, kann eine gütliche Einigung oder eine Wiedereingliederung in das Mietverhältnis eine pragmatische Lösung darstellen.

In solchen Fällen sollten Vermieter jedoch unbedingt rechtlichen Rat einholen, um keine Fehler zu machen.

Fazit

Die Eigenbedarfskündigung ist ein mächtiges Instrument für Vermieter, wenn sie ihre Wohnung für sich selbst oder ihre Angehörigen benötigen. Allerdings erfordert der rechtssichere Umgang mit dieser Kündigungsart ein genaues Verständnis der gesetzlichen Bestimmungen und eine präzise Vorgehensweise. Ein Fehler bei der Formulierung oder der Begründung kann schwerwiegende rechtliche Folgen haben. Daher ist es ratsam, stets mit einem Fachanwalt für Mietrecht zusammenzuarbeiten, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Die Eigenbedarfskündigung sollte immer als letzte Option in Betracht gezogen werden und nur dann ausgesprochen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Bei korrektem Vorgehen bietet sie jedoch eine rechtssichere Möglichkeit, eine Wohnung für den eigenen Bedarf zu beanspruchen.

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